Gage richtig verbuchen als freischaffende:r Musiker:in
Bar erhalten oder per Rechnung? So verbuchst du Gagen als Musiker:in in der Schweiz verständlich, sauber und mit den richtigen Belegen.
Du hast gespielt, der Auftritt war schön, die Gage ist da. Und dann kommt die Frage: Wie erfasse ich das jetzt richtig?
Die gute Nachricht: Eine Gage zu verbuchen ist meistens einfach. Wichtig sind drei Dinge:
- das richtige Datum,
- der richtige Betrag,
- ein nachvollziehbarer Beleg.
Wann wird eine Gage erfasst?
Bei einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung orientierst du dich in der Praxis oft am Zahlungseingang. Das heisst: Entscheidend ist, wann das Geld tatsächlich bei dir ankommt.
Beispiel: Du spielst am 20. Dezember ein Konzert. Die Veranstalterin zahlt dir die Gage am 10. Januar. In einer einfachen Buchhaltung wird die Einnahme häufig im Januar erfasst.
Wichtig ist, dass du konsequent bleibst und Zahlungseingänge nachvollziehbar dokumentierst.
Gage per Rechnung
Wenn du für einen Veranstalter, eine Gemeinde, eine Firma oder eine Schule spielst, stellst du oft eine Rechnung.
Auf eine gute Rechnung gehören:
- dein Name und deine Adresse,
- Name und Adresse des Auftraggebers,
- Datum und Beschreibung des Auftritts,
- Betrag,
- Zahlungsfrist,
- Zahlungsinformationen.
Mit easyBalance kannst du Rechnungen mit Swiss QR-Code erstellen. Das macht die Bezahlung für Auftraggeber:innen einfacher. Über den Status „offen“ oder „bezahlt“ behältst du offene Beträge im Blick.
Gage bar erhalten
Auch Bargagen müssen erfasst werden. Das ist wichtig für Steuern, AHV und – falls relevant – MWST.
So gehst du vor:
- Betrag am Tag des Erhalts notieren.
- Quittung oder anderen Nachweis erstellen.
- Gage als Einnahme erfassen.
- Beleg direkt bei der Buchung ablegen.
- Bei grösseren Beträgen: Einzahlung aufs Geschäftskonto prüfen.
Eine einfache Quittung sollte Datum, Betrag, Anlass, Auftraggeber:in und deine Angaben enthalten.
Muss ich MWST auf meine Gage rechnen?
Nur wenn du MWST-pflichtig bist und die konkrete Leistung steuerbar ist. Viele Selbständige unterhalb der relevanten Umsatzschwelle sind nicht MWST-pflichtig. Sobald du dich aber der Schwelle von CHF 100’000 steuerbarem Umsatz näherst, solltest du das Thema prüfen.
Wenn du MWST-pflichtig bist und mit der Saldosteuersatz-Methode abrechnest, kann easyBalance den pauschalen MWST-Betrag vom erfassten Umsatz berechnen. Wenn du viele Sonderfälle hast – zum Beispiel Auslandauftritte, ausgenommene Leistungen oder verschiedene Tätigkeiten – solltest du prüfen, ob zusätzliche Einstellungen oder eine fachliche Abklärung nötig sind.
Welche Belege brauchst du?
Bei einer Gage per Rechnung:
- deine Rechnung,
- Zahlungseingang oder Kontoauszug,
- allenfalls Vertrag oder Buchungsbestätigung.
Bei einer Bargage:
- Quittung,
- Vertrag,
- Abrechnung oder schriftliche Bestätigung.
Der Beleg muss nicht schön sein. Er muss verständlich und nachvollziehbar sein.
Beispiel
Du spielst am 15. Juni ein Firmenfest für CHF 1’200. Du stellst am 16. Juni eine Rechnung. Das Geld trifft am 5. Juli auf deinem Konto ein.
In deiner einfachen Buchhaltung erfasst du die Einnahme mit dem Zahlungseingang vom 5. Juli. Du legst die Rechnung und den Zahlungsnachweis dazu ab.
Fazit
Eine Gage ist keine komplizierte Buchung. Erfasse sie mit Zahlungsdatum, Betrag und Beleg. Ob bar oder per Rechnung: Entscheidend ist, dass du später noch erklären kannst, woher das Geld kam und wann es eingegangen ist.
Quellen
- KMU.admin.ch: Buchführungspflicht
- ESTV: MWST-Steuerpflicht
- ESTV: Saldosteuersätze
- AHV/IV: Beiträge der Selbständigerwerbenden