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Buchhaltung für Tanz- und Kursleiter:innen

Kursgebühren, Abos, Bargeld, Raummiete und MWST: Buchhaltung für Tanz-, Yoga- und Kursleiter:innen einfach erklärt.

Du unterrichtest Tanz, Yoga, Bewegung, Musik, Kreativität oder andere Kurse. Dein Alltag besteht aus Menschen, Unterricht, Vorbereitung, Räumen und Energie. Buchhaltung ist wahrscheinlich nicht der Teil, auf den du dich am meisten freust.

Gerade bei Kursen lohnt sich aber ein gutes System. Denn oft gibt es viele kleine Einnahmen: Drop-ins, Abos, Mehrfachkarten, Workshops, Privatstunden oder Barzahlungen.

Typische Einnahmen

Als Kursleiter:in hast du vielleicht Einnahmen aus:

Alle geschäftlichen Einnahmen gehören in deine Buchhaltung. Bei easyBalance kannst du sie erfassen und Kategorien zuordnen.

Bargeld und kleine Beträge

Viele kleine Bargeldeinnahmen sind fehleranfällig. Wenn du am Monatsende versuchst, dich zu erinnern, wer wann bezahlt hat, wird es schwierig.

Besser ist:

Ein einfaches Kassenbuch kann reichen: Datum, Anlass, Betrag, kurze Beschreibung.

Abos und Mehrfachkarten

Bei einer einfachen Buchhaltung wird eine Zahlung häufig dann erfasst, wenn das Geld eingeht. Kauft jemand im Januar ein Zehnerabo, erfasst du die Einnahme bei Zahlungseingang.

Bei grösseren Beträgen, Jahreswechseln oder komplexeren Modellen kann eine Abgrenzung relevant werden. Für einfache Fälle ist die Zahlungserfassung meist praktikabel, aber bleibe konsequent und dokumentiere klar.

Rechnungen für Workshops oder Firmenkunden

Für Firmenkurse, Workshops oder Privatkund:innen kann eine Rechnung sinnvoll sein. Mit easyBalance kannst du Rechnungen mit Swiss QR-Code erstellen. Über den Status „offen“ oder „bezahlt“ siehst du jederzeit, welche Beträge noch ausstehen.

Typische Ausgaben

Zu deinen Ausgaben können gehören:

Bei geteilten Kosten ziehst du nur deinen Anteil ab. Wenn du einen Raum privat und geschäftlich nutzt, dokumentiere den geschäftlichen Anteil nachvollziehbar.

MWST und Kurse

Bei Kursen ist die MWST-Frage besonders wichtig. Bildungs-, Unterrichts- oder Kursleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der MWST ausgenommen sein. Gleichzeitig gibt es Leistungen, die anders behandelt werden können – zum Beispiel Verkauf von Material, Unterkunft, Verpflegung oder Events.

Wenn du unterhalb der relevanten Schwelle bleibst, ist die MWST oft noch kein grosses Thema. Wenn du dich CHF 100’000 Umsatz näherst oder verschiedene Leistungen kombinierst, solltest du prüfen, ob und wie deine Kurse MWST-relevant sind.

easyBalance berechnet MWST nach der Saldosteuersatz-Methode pauschal vom erfassten Umsatz. Wenn du ausgenommene Bildungsleistungen oder gemischte Angebote hast, solltest du die richtige Behandlung vorab klären.

Fazit

Bei Kursleiter:innen entsteht Buchhaltungschaos meistens durch viele kleine Zahlungen. Wenn du Einnahmen laufend erfasst, Belege direkt ablegst und offene Rechnungen im Blick behältst, wird alles deutlich einfacher.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen für Selbständige, Freelancer:innen und kleine Vereine in der Schweiz. Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder MWST-Beratung. Gerade bei MWST-Pflicht, Auslandumsätzen, Bildungsleistungen, Vereinen oder komplexeren Fällen empfiehlt sich eine kurze Abklärung mit einer Fachperson.

Weniger Zeit für Zahlen, mehr für deine Arbeit — probier easyBalance kostenlos aus.

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